Hinweisgeberschutzgesetz

Diese Gesetz sieht vor, dass Mitarbeiter und arbeitnehmerähnliche Personen
Gesetzesverstöße melden können ohne Benachteiligungen fürchten zu müssen.

Was sind meldepflichtige Verstöße?

  • Verstöße gegen das Geldwäschegesetz

  • Verstöße gegen Produktsicherheit

  • Verstöße gegen den Verbraucherschutz

  • Verstöße gegen den Datenschutz

  • Verstöße gegen die Informationstechnik

  • Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften

  • Mobbing

  • Korruption

Die Hinweisgeber-Richtlinie schreibt eine Implementierung eines Hinweisgebersystems vor. Wir von GH2 haben uns für das Meldesystem unseres langjährigen Partners preeco entschieden.

Das digitale Meldesystem ist vertraulich, sicher, schnell und anonym.

Die Preisstruktur:

Onboarding / Einrichten des Meldesystems für Ihr Unternehmen

Einmalig Euro 650,–

Monatliche Kosten für die Software
incl. 1 Beratungseinheit á 45 Minuten
Euro 180,–

Sollten Meldungen einen höheren Bearbeitungsbedarf benötigen, wird nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet
pro Std. Euro 150,–

Das Preismodell soll sicherstellen, dass die Bereitstellung des Meldesystems keine hohen laufenden Kosten verursacht.
Sollte ein höherer Handlungsbedarf anfallen, werden nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden abgerechnet.

Umfang unserer Dienstleistung:

  • Digitales Hinweismanagement
    Plattform und Software von preeco
  • Meldekanäle
  • Landingpage (falls gewünscht)

  • Infoblatt mit Meldekanälen für die Mitarbeiter
  • Plakate zum Aushang

Sie wollen uns kennenlernen? – Per Mail oder Telefon.